Allgemeine Geschäftsbedingungen ZEIDLER Stapler GmbH

1. Allgemeines

1.1. Grundlage aller mit Zeidler Stapler abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese AGB. AGB der Kunden verpflichten Zeidler Stapler selbst dann nicht, wenn Zeidler Stapler diesen nicht widerspricht. AGB der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Zeidler Stapler dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.2. Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialen sowie Leistungen (Service, Montage, Reparaturen).
1.3. Für die Vermietung von Industriemaschinen und sonstigen Geräten gelten die Allgemeinen Mietbedin¬gungen.
1.4. Diese AGB gelten für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung zwischen Zeidler Stapler und dem Kun¬den, bis dem Kunden geänderte AGB bekannt gegeben werden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages:

2.1. Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten Zeidler Stapler nicht zur Lieferung und Leistung. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von Zeidler Stapler schriftlich, per Fax oder E-mail angenommen oder von Zeidler Stapler der Bestellung tatsächlich entsprochen wurde.
2.3. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige technische Daten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die Spezifi¬kationen im Vertrag.
2.4. Alle dem Kunden überlassenen Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen stehen im jeweili¬gen Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurückzustellen. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zeidler Stapler nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, ver¬ändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.5 Service-, Montage- und Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Instandsetzung bzw. dem ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeiten einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
2.6. Kostenvoranschläge für Service-, Montage- und Reparaturarbeiten sind unverbindlich.

 

3. Preise und Nebenkosten:

3.1. Die Preise sind Nettogreise für vorzollte Ware.
3.2. Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Verladung, Versicherung, Abladung, Aufbau, Abbau) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine von Zeidler Sau an durchgeführte Kalkulation der Nebenkosten ist unverbindlich.
3.3. Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuel¬len Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von € 1500,- exkl. MwSt. ohne die Rück¬sprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von € 1500,- exkl. MwSt., so wird den Kunden vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert Lehnt die¬ser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 400,- exkl. MwSt. ver¬rechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von € 400,- in Rechnung gestellt.
3.4. Das zu reparierende bzw. servicierende Gerät muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung des Gerätes zu Zeidler Stapler gehen alle Kosten des Zu- und Abtransportes zu Lasten des Kunden.

 

4. Zahlungsbedingungen:

4.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen prompt bei Erhalt der Rech¬nung fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2. Bei Zahlungsverzug ist Zeidler Stapler berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist Zeidler Stapler berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.
4.4. Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung, auch ohne Ver¬schulden des Kunden, Terminverlust ein, und die gesamte Forderung wird sofort fällig.
4.5. Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so ist Zeidler Stapler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden für jeden angefangenen Kalender¬monat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise die höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, umgehend Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen.
4.6. Kommt es zu einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Ab¬geltung des Erfüllungsinteresses als pauschaliertem Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.
4.7. Zeidler Stapler ist nicht verpflichtet in Zahlung genommene Gegenstände (z.B. Eintauschmaschinen)
dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Bei Vertragsrücktritt hat Zeidler Stapler die Wahl entweder das eingetauschte Gerät zurückzustellen oder dem Kunden den für die Ein¬tauschmaschine geltenden Marktwert laut EUROTAX-Liste abzüglich 10% zu bezahlen.
4.8 Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden in allen Fällen der Vertragsaufhebung auf dessen Kosten und Gefahr an Zeidler Stapler zurückzustellen.
4.9. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum von Zeidler Stapler.
Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum von Zeidler Stapler geltend zu machen, Zeidler Stapler unverzüglich schriftlich zu verständigen und alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen.
4.11. Der Geschäftsführer des Kunden haftet persönlich für die Einhaltung dieser Verpflichtung.
4.12. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
4 13. Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
4.14. Gegen Ansprüche von Zeidler Stapler kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
4.15. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Ersatzteillieferungen von Zeidler Stapler, dann auf Zinsen und son¬stige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Kaufgegenstände, Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind unbeachtlich.

 

5. Lieferung und Leistung:

5.1. De vereinbarte Lieferzeit (Lieferfrist) ist unverbindlich. Sie beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (wenn dies von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung). De Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.
5.2. Wird aus Verschulden von Zeidler Stapler eine unverbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als acht Wochen, eine verbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Kunde Zeidler Stapler mit eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachtrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.
5.3 In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg, öffentliche Unruhen, Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrverbote und Kontingentierungen sowie ähnliche Ereignisse) sind sowohl Zeidler Stapler als auch der Kunde berechtigt, sechs Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins zurückzutreten.
5.4. Im Falle des Rücktritts ist Zeidler Stapler unter Ausschluss sonstiger Ansprüche cles Kunden nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.
5.5 Leistungstermine (Service, Montage und Reparaturen) sind unverbindlich. Zeidler Stapler, wird sich bemühen, abgestimmte Leistungstermine einzuhalten.
5.6 Zeder Stapler ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder nach Abschluss des Vertrages Zeidler Stapler Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden aufkommen lassen.

 

6. Gefahrenübergang:

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde du Preisgefahr ab Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Abholung oder ab Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Transporteur.

 

7. Informationspflicht des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und /oder einer Verwendung des /der gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei Zeidler Stapler oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzu¬fordern.

 

8. Gewährleistung und Garantie:

8.1. Zeidler Stapler leistet dem Kunden gegenüber Garantie in dem Umfang, in dem Zeidler Stapler vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistet Zeidler Stapler jedoch höch¬stens für 1 Jahr Garantie, dass die von Zeidler Stapler gelieferten fabrikneuen
Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von solchen Konstruktion-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Ge¬brauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag ausdrücklich fortgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung der Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit.
8.2 Wird eine Maschine oder ein Bestandteil aufgrund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen.
8.3 Die Garantie- oder Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Zeidler Stapler auf die Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Zeidler Stapler über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurück¬zustellen.
8.4 Die Garantie- oder Gewährleistung des Kunden wird in der Werkstätte Brunn am Gebirge erfüllt. Der Kunde hat das betreffende Gerät an den von Zeidler Stapler bekanntgegebenen Ort zur Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten durch Zeidler Stapler. Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich er außerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte erfüllt Zeidler Stapler nur nach Ma߬gabe besonderer, im jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.
8.5 Für sämtliche Verschleißteile, bei Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingter Abnützung oder für außerhalb normalen Betriebsbedingungen liegenden Umständen wird keine Garantie oder Gewähr geleistet.
8S Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien Zeidler Stapler von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zur Reparatur vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er Zeidler Stapler über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren.
8.7 Zedier Stapler ist zur Garantie- oder Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.8 Gewährleistungs- und Garantieansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer Mängelrüge voraus. Mängelrügen sind unverzüglich nach Übergabe der Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie vor dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten, widrigenfalls die Ware als genehmigt gilt.
8.9. Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche verjähren binnen 6 Monaten. 8.10. Keine Garantie oder Gewährleistung leistet Zeidler Stapler für Reparaturen, Umbauten und Änderun¬gen älter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände.

 

9. Haftung:

9.1. Die Haftung von Zeidler Stapler für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögens¬schäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist aus¬geschlossen.
92. Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus.
9.3. Zeidler Stapler haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der Zeidler Stapler) oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
9.4. Zeidler Stapler haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
9.5. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs¬anleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen) - insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

 

10. Schlussbestimmungen:

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10.2. Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Wien als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
10.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unzu¬lässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken.
10.5. Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift Zeidler Stapler umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird Zeidler Stapler diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen, dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
10.6. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail

 

1. Leistungsangebot:

Mit Annahme des Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die Zeidler Stapler GmbH erhält der Kunde von der Zeidler Stapler GmbH Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Zeidler Stapler GmbH ist zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet.

 

2. Zustellung der Rechnung:

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Zeidler Stapler GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Zeidler Stapler GmbH (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

 

3. E-Mail-Adresse:

Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig der Zeidler Stapler GmbH mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der Zeidler Stapler GmbH an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse der Zeidler Stapler GmbH nicht bekannt gegeben hat.

 

4. Sicherheit:

Die Zeidler Stapler GmbH haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

 

5. Kündigung / Widerruf:

Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei der Zeidler Stapler GmbH erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der Zeidler Stapler GmbH zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Die Zeidler Stapler GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die der Zeidler Stapler GmbH zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.

 

6. Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail:

Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail wird dem Kunden im Wege der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Kunde die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail innerhalb dieser Frist nicht gemäß Punkt 5 widerruft. Die Zeidler Stapler GmbH wird den Kunden auf Änderung der Geschäftsbedingungen, die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeidler Stapler GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

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